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FAMILIENRECHT

FAMILIENRECHT 
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In Deutschland stehen den rund 400.000 Eheschließungen rund 200.000 Scheidungen gegenüber. Fast genau so viele minderjährige Kinder sind davon betroffen und rund jede dritte Ehe endet vor dem Familienrichter.

 

Die vertragliche Gestaltung von Partnerschaften und Ehen, Trennung und Scheidung erfordern die kompetente Beratung eines erfahrenen Rechtsbeistandes, nicht zuletzt wegen der oft starken emotionalen Beteiligung der Betroffenen.

Wir unterstützen und beraten Sie in allen Fragen des Familienrechts wie Scheidung, Unterhalt,  Sorge- und Umgangsrecht und Versorgungsausgleich. Dabei vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

 

Auch Scheidungsfolgenvereinbarungen, Eheverträge aber auch sonstige Verträge im Bereich des Familienrechts werden von uns gestaltet. Selbstverständlich sowohl national als auch international.

 

Auch bei Problemen wie Adoption, Pflegschaft, Vormundschaft, Elternunterhalt, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten können wir Sie kompetent beraten.

Das Familienrecht ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil des Zivilrechtes, sondern auch ein besonders sensibler – geht es doch um die wichtigsten menschlichen Beziehungen. Uns ist es ein Anliegen, Sie gerade in diesem Bereich nicht nur auf fachlicher, sondern auch auf menschlicher Ebene zu unterstützen.

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Verwandtschaftliche Beziehungen aller Art und die sich im Familienverband ergebenden Komplikationen sind der Kern des Familienrechts. Dazu gehören dann im Weiteren die rechtlichen Regelungen über das Eingehen oder die Aufhebung einer Ehe, einer eheähnlichen Gemeinschaft oder Lebenspartnerschaft. Gerade im Falle einer Scheidung gibt es viel zu beachten, beispielsweise Fragen des Güterrechts, des Vermögens oder, im Falle von Elternschaft, der Betreuung der gemeinsamen Kinder. Aber auch im Vorfeld kann es sinnvoll sein, sich juristisch beraten zu lassen, besonders wenn es um einen Ehevertrag geht. Sollten Sie beispielsweise die Gütertrennung anstelle der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft wünschen, lohnt es sich, diese und andere Fragen im Vorfeld zu klären. Im Rahmen des Scheidungsprozesses können Fragen der Auf- und Verteilung von Immobilien, Einrichtung oder auch des sich gegebenenfalls ändernden Erbrechts oder der Lebensversicherungen bei Ehegatten auftreten.

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Familienrechtliche Bereiche in Bezug auf Kinder umfassen Regelungen zur Abstammung oder Adoption. Im Falle einer Scheidung kommen die Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht hinzu. Manchmal spielen hier nur Teilbereiche wie die Gesundheitsfürsorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht eine Rolle. Im Mittelpunkt steht zumeist das Sorgerecht, das die Eltern oftmals auch weiterhin gemeinsam ausüben. In manchen Fällen kann es hingegen vor dem Hintergrund des Kindeswohls sinnvoll sein, das Sorgerecht nur auf ein Elternteil zu übertragen. Wir als Anwälte versuchen, mit Ihnen als Eltern gemeinsam eine für Sie und vor allem ihr Kind sinnvolle Lösung zu finden.

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Den gesamten Familienverbund betreffend können Fragen der Pflege, Betreuung, Vormundschaft oder gesetzlichen Vertretung auftreten. Der Vormund stellt den gesetzlichen Vertreter eines Kindes dar, wenn es nicht der elterlichen Sorge obliegt – beispielsweise im Todesfalle der Eltern. Eine gesetzliche Vertretung hingegen vertritt ganz allgemein geschäftsunfähige Personen. Diese Regelung kann unter anderem im Bereich der Pflege Beachtung finden.

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Im schlimmsten Fall kann es auch um das Auftreten und natürlich Unterbinden von Gewalt in unterschiedlichsten Formen gehen. Das Gewaltschutzgesetz schützt den oder die Betroffenen. Zögern Sie nicht, uns auch darauf anzusprechen! Generell empfiehlt sich bei jeder Rechtsfrage eine zeitnahe Kontaktaufnahme. Wir bemühen uns, ein gutes, vertrauensvolles Verhältnis zu unseren Mandanten aufzubauen und ihre Rechte bestmöglich zu vertreten.

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